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Zuschüsse des MAECI für Besuche von Forschern, Dozenten, Experten, Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich und Kulturschaffenden (Antragsfrist endet 15.07.26)

Haushaltsjahr 2026

ITALIENISCHE UND AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER*INNEN

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Forscher*innen, Dozent*innen, Expert*innen, Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich und Kulturschaffende:

  1. Italiener und Ausländer, die seit mindestens zwei Jahren in Italien ansässig sind und zu Studien- oder Forschungszwecken an ausländische Hochschul- oder Kultureinrichtungen eingeladen wurden;
  2. Ausländer und Italiener mit Wohnsitz im Ausland, die zu Studien- oder Forschungszwecken an italienische Hochschul- oder Kultureinrichtungen eingeladen wurden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Antragsteller*innen können beim Italienischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit MAECI einen finanziellen Zuschuss zur teilweisen Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten beantragen, der pauschal in Höhe von maximal 1.500 bzw. 3.000 Euro je nach Reiseziel und für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen gewährt wird. Nach dem zehnten Tag des Aufenthalts wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Der Zuschuss besteht aus einem pauschalen Tagessatz, der alle Kosten abdeckt, davon 250 Euro pro Tag für Aufenthalte bis zu 5 Tagen und 50 Euro pro Tag vom sechsten bis zum zehnten Tag des Aufenthalts im Ausland oder in Italien, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Dienstreise.

Um die Zusammenarbeit mit strategisch wichtigen, aber geografisch weit entfernten Regionen wie den Ländern Asiens, Afrikas (mit Ausnahme der MENA-Region) und Amerikas zu fördern, ist ein Zuschuss in Höhe von 350 Euro pro Tag für Aufenthalte bis zu 5 Tagen und 250 Euro pro Tag vom sechsten bis zum zehnten Tag vorgesehen, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Begünstigtem für Dienstreisen in die oben genannten Länder. Die Behörde behält sich vor, die Liste der oben genannten Gebiete zu ändern.

Im Rahmen der in der Ausschreibung festgelegten Pauschalobergrenze können Auslandsdienstreisen italienischer Bewerber*innen Tätigkeiten in mehreren Ländern umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einladung ins Ausland nicht an die Gewährung des Zuschusses durch das MAECI gebunden sein darf. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass keine Erstattungen für Reisen gewährt werden, die nicht in der Economy Class erfolgen.

Für die Berechnung sind nur die Tage zu berücksichtigen, an denen tatsächlich kulturelle und/oder Forschungsaktivitäten stattfinden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Zuschüsse in jedem Fall nur so lange erfolgt, wie die im zugewiesenen Kapitel verfügbaren Mittel reichen.

 

An wen ist der Antrag zu richten?

Interessierte, sowohl italienische als auch ausländische Staatsangehörige, können ihren Antrag beim Italienischen Kulturinstitut in Hamburg einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Förderanträge von Personen berücksichtigt werden, die eine offizielle Einladung einer universitären oder kulturellen Einrichtung erhalten haben, wobei Einladungen im Rahmen von Abkommen und ausführenden Programmen zur bilateralen kulturellen Zusammenarbeit Vorrang haben.

Für italienische Antragsteller*innen oder in Italien ansässige Personen muss die Einladung von einer ausländischen Hochschul- oder Kultureinrichtung stammen. Für ausländische Antragsteller*innen oder im Ausland ansässige Italiener*innen hingegen muss die Einladung von einer italienischen Einrichtung ausgestellt werden.

 

Welche Unterlagen muss der Antrag enthalten?

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

Eidesstattliche Erklärung (siehe unten)
Schreiben der italienischen/ausländischen Hochschul- oder Kultureinrichtung, von der eine Einladung zu einem Aufenthalt in Italien/im Ausland ausgesprochen wurde
Schreiben zur Annahme der Einladung durch den Antragstellenden
Curriculum vitae des Antragstellenden
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Unterzeichnete Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe unten)
Formular mit den persönlichen Daten und den Bankverbindung des Begünstigten, das ausschließlich im Word-Format auszufüllen und einzureichen ist. Dokumente in anderen Formaten werden nicht akzeptiert (siehe unten)
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt von der gastgebenden Einrichtung
Abschlussbericht über die durchgeführte Tätigkeit
Reisedokumente, wie Flugtickets und Bordkarten

 

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Die Zuschüsse werden auf das Bankkonto der Antragstellenden überwiesen.

 

Muss ein Abschlussbericht erstellt werden?

Die Empfänger*innen des Zuschusses müssen der Einrichtung (Italienisches Kulturinstitut oder diplomatische Vertretung), bei der sie den Antrag gestellt haben, einen Bericht über die während des Aufenthalts durchgeführten Aktivitäten vorlegen.

 

Frist für die Einreichung des Antrags

Die Anträge müssen bis spätestens 15. Juli 2026 beim Italienischen Kulturinstitut in Hamburg, unter der E-Mail-Adresse iicamburgo@esteri.it eingegangen sein.

Der Zuschuss kann für alle Aktivitäten beantragt werden, die zwischen dem 1. Januar und dem 15. November 2026 stattfinden bzw. stattgefunden haben.

Bitte beachten Sie, dass für Dienstreisen, die nach dem 15. November 2026 stattfinden, keine Zuschüsse gewährt werden können.

>>>Antragsformular